Zunächst ist es wichtig, den Unterschied zwischen einem Behindertenausweis und der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten zu kennen:
- Der Behindertenausweis dient hauptsächlich als Nachweis für bestimmte steuerliche Vorteile und Erleichterungen im Alltag.
- Die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten ist hingegen für berufstätige Menschen besonders wichtig, da damit Kündigungsschutz und weitere arbeitsrechtliche Vorteile verbunden sind. Deshalb sollte ein berufstätiger Antragsteller in jedem Fall "zuerst diesen Antrag" stellen.
Eine Ablehnung durch das Sozialministerium ist keine Seltenheit und sollte keinesfalls entmutigen. Wichtig ist ein überlegtes Vorgehen:
1. Bescheid genau prüfen:
- Wie viele Prozent Behinderung wurden festgestellt?
- Wurde im Gutachten wirklich alles berücksichtigt, was bei der Untersuchung angesprochen und festgestellt wurde?
2. Unstimmigkeiten gefunden? Sofort handeln!
- Beim Antrag auf Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten ist ein sofortiger Widerspruch möglich.
- Beim Behindertenausweis hingegen kann kein Widerspruch eingelegt werden. Man muss entweder:
- 1 Jahr abwarten und neu ansuchen,
- oder bei einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands vorzeitig neu ansuchen.
Ein Widerspruch ist mit Aufwand verbunden – aber er kann sich lohnen:
- Der Widerspruch muss schriftlich und gut begründet erfolgen.
- Idealerweise fügt man aktuelle medizinische Befunde und ein detailliertes Attest eines behandelnden Facharztes bei.
- Auch wenn es keine Garantie auf eine neue Einstufung gibt, steigen die Chancen auf einen höheren Behinderungsgrad mit einer fundierten Begründung.
- Widersprüche können so lange eingebracht werden, bis man beim Verwaltungsgericht landet.
- Danach wäre nur noch eine Klage gegen das Sozialministerium möglich – dies erfordert jedoch juristische Unterstützung und ist meist mit hohen Kosten verbunden.
Wenn ein Widerspruch scheitert oder nur geringe Erfolgsaussichten bestehen, ist es oft sinnvoller, 1 Jahr abzuwarten und anschließend erneut einen Antrag zu stellen – vor allem, wenn sich die gesundheitliche Situation in der Zwischenzeit verändert hat.
Es gibt außerdem sehr gute Anlaufstellen, die Betroffene unterstützen und mit Rat und Tat zur Seite stehen:
- KOBV – Der Behindertenverband
- ÖZIV Bundesverband – Für Menschen mit Behinderung
Diese Organisationen bieten Beratung, Hilfe bei Anträgen und rechtliche Unterstützung – kostenlos und vertraulich. Es lohnt sich, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um keine Fristen zu versäumen und gut vorbereitet zu sein.
Verfasser&Design: Robert Tonner