Zunächst ist es wichtig, den Unterschied zwischen einem Behindertenausweis und der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten zu kennen:
- Der Behindertenausweis dient hauptsächlich als Nachweis für bestimmte steuerliche Vorteile und Erleichterungen im Alltag.
- Die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten ist hingegen für berufstätige Menschen besonders wichtig, da damit Kündigungsschutz und weitere arbeitsrechtliche Vorteile verbunden sind. Deshalb sollte ein berufstätiger Antragsteller in jedem Fall "zuerst diesen Antrag" stellen.
Eine Ablehnung durch das Sozialministerium ist keine Seltenheit und sollte keinesfalls entmutigen. Wichtig ist ein überlegtes Vorgehen:
1. Bescheid genau prüfen:
- Wie viele Prozent Behinderung wurden festgestellt?
- Wurde im Gutachten wirklich alles berücksichtigt, was bei der Untersuchung angesprochen und festgestellt wurde?
2. Unstimmigkeiten gefunden? Sofort handeln!
- Beim Antrag auf Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten ist ein sofortiger Widerspruch möglich.
- Beim Behindertenausweis hingegen kann kein Widerspruch eingelegt werden. Man muss entweder:
- 1 Jahr abwarten und neu ansuchen,
- oder bei einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands vorzeitig neu ansuchen.
Ein Widerspruch ist mit Aufwand verbunden – aber er kann sich lohnen:
- Der Widerspruch muss schriftlich und gut begründet erfolgen.
- Idealerweise fügt man aktuelle medizinische Befunde und ein detailliertes Attest eines behandelnden Facharztes bei.
- Auch wenn es keine Garantie auf eine neue Einstufung gibt, steigen die Chancen auf einen höheren Behinderungsgrad mit einer fundierten Begründung.
- Widersprüche können so lange eingebracht werden, bis man beim Verwaltungsgericht landet.
- Danach wäre nur noch eine Klage gegen das Sozialministerium möglich – dies erfordert jedoch juristische Unterstützung und ist meist mit hohen Kosten verbunden.
Wenn ein Widerspruch scheitert oder nur geringe Erfolgsaussichten bestehen, ist es oft sinnvoller, 1 Jahr abzuwarten und anschließend erneut einen Antrag zu stellen – vor allem, wenn sich die gesundheitliche Situation in der Zwischenzeit verändert hat.
Es gibt außerdem sehr gute Anlaufstellen, die Betroffene unterstützen und mit Rat und Tat zur Seite stehen:
- KOBV – Der Behindertenverband
- ÖZIV Bundesverband – Für Menschen mit Behinderung
Diese Organisationen bieten Beratung, Hilfe bei Anträgen und rechtliche Unterstützung – kostenlos und vertraulich. Es lohnt sich, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um keine Fristen zu versäumen und gut vorbereitet zu sein.
Verfasser&Design: Robert Tonner
Mein Name ist Robert Tonner und 1984 wurde ich geboren.
Seit 2009 lebe ich mit Morbus Bechterew. Durch die schwere Krebserkrankung meiner damaligen Lebensgefährtin, die 2023 verstorben ist, habe ich meinen Weg zum KOBV – Der Behindertenverband gefunden, wo ich seit 2022 als Funktionär tätig bin.
Mein Ziel ist es, Menschen mit Behinderung bestmöglich zu unterstützen und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Seit 2024 bin ich wieder in einer Beziehung – wir haben uns ebenfalls über den KOBV kennengelernt und sind inzwischen zusammengezogen.
Beruflich bin ich stellvertretender Zentralbehindertenvertrauensperson in meiner Firma. Zusätzlich bin ich:
- Zertifizierter Betreuer beim KOBV
- Zertifizierte Behindertenvertrauensperson
- Zertifizierter Selbsthilfegruppen-Leiter der ÖVMB Therapiegruppe Mistelbach
Außerdem unterstütze ich das ÖVMB Website-Team - www.bechterew.at
Zu meiner persönlichen Gesundheitsroutine gehört, dass ich zweimal im Jahr auf Kur fahre – im März über die Krankenkasse und im September zwei Wochen privat. Diese regelmäßigen Aufenthalte kann ich allen „Bechtis“ nur empfehlen.
Ich stehe jedem gerne mit meinem Wissen und meinen Erfahrungen bestmöglich zur Seite.
„Es ist mir ein Herzensanliegen, Menschen mit Behinderung Mut zu geben und sie auf ihrem Weg zu begleiten.“
Robert Tonner