Morbus Bechterew

Umfrage zu Gesundheitsvorsorge Aktiv-& Rehabilitations- Anträgen

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Die Österreichische Vereinigung Morbus Bechterew – ÖVMB hat im Zeitraum vom 14. Mai bis 27. Juni 2025 eine Online-Umfrage zum Thema:
GVA-/REHA-Anträge und Heilstollentherapie bei axialer Spondyloarthritis (axSpA)“ durchgeführt.

Diese Umfrage diente der Erhebung von Daten zu bewilligten und abgelehnten Anträgen auf Gesundheitsvorsorge Aktiv und Rehabilitation bei den Sozialversicherungsträgern im Zusammenhang mit axialer Spondyloarthritis bzw. Morbus Bechterew.
Ein besonderer Fokus lag auf der Inanspruchnahme des Gasteiner Heilstollens, der als fester Bestandteil der Therapie von vielen Betroffenen genutzt wird.
Die Umfrage richtete sich an Personen, die in den letzten 12 Monaten einen entsprechenden Antrag gestellt haben – unabhängig davon, ob dieser bewilligt oder abgelehnt wurde. Die Teilnahme erfolgte anonym.

Ziel war es, Informationen über den Antrags-, den Bewilligungs- und den Ablehnungsprozess für die Gesundheitsvorsorge Aktiv – GVA und Rehabilitation – REHA zu erheben. In diesem Zusammenhang wurde auch der BASDAI- und BASFI-Score, sowie die Schmerzbewertung der Betroffenen, zur spezifizierten Auswertung erhoben.

Insgesamt nahmen 394 Personen an der Umfrage teil. Davon haben 284 Personen den Fragebogen abgeschlossen, wovon 202 Datensätze nach inhaltlicher Prüfung in die detaillierte Auswertung einbezogen wurden. Die Umfrage war über einen Zeitraum von 44 Tagen online und richtete sich an Versicherte aller Sozialversicherungsträger in Österreich.

Zusammenfassung der Umfrageergebnisse

Die vorliegende Umfrage der Österreichischen Vereinigung Morbus Bechterew (ÖVMB) beleuchtet eingehend die Erfahrungen von Patientinnen und Patienten mit axSpA im Zusammenhang mit Anträgen auf Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) und Rehabilitation (REHA), insbesondere im Kontext der Heilstollentherapie im Gasteinertal. Von den insgesamt 394 Teilnehmenden konnten 202 vollständig auswertbare Datensätze analysiert werden.
Auffällig ist die deutliche Differenzierung in der Bewilligungspraxis zwischen den Sozialversicherungsträgern.

Die Pensionsversicherung (PV) verzeichnet mit 83,7 % die höchste Ablehnungsquote der erfassten Ablehnungen. Diese betrifft häufig Versicherte mit bereits zwei oder mehr Aufenthalten in den letzten fünf Jahren, wobei die Ablehnungsgründe meist chefärztlicher Entscheidung, oder formalen Kriterien wie Fristüberschreitungen zugrunde liegen. Trotz häufig deutlich erhöhter BASDAI-Werte (Maße für Krankheitsaktivität) und BASFI-Werte (Maß für Funktionseinschränkung) wird die Heilstollentherapie - besonders bei der PV - oft nicht genehmigt. Diese Praxis steht im Widerspruch zur empfundenen Krankheitslast der Betroffenen.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zeigt ebenfalls eine hohe Ablehnungsrate (34,4 % beim letzten Antrag), wobei hier gleichzeitig die höchsten durchschnittlichen BASDAI- (5,35) und BASFI-Werte (3,21) verzeichnet wurden. Die Betroffenen leiden besonders unter Einschränkungen in familiären Verpflichtungen, beruflicher Tätigkeit und Erholung – Lebensbereiche, die zentral für die Lebensqualität sind. Auch hier zeigt sich ein häufiges Streichen der Heilstollentherapie trotz hoher subjektiver Belastung.

Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) sowie die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) weisen im Vergleich dazu eine sehr geringe Ablehnungsquote auf. Bei der BVAEB wurden kaum Anträge abgelehnt und die gemessene Krankheitsaktivität war entsprechend niedriger. Bei der SVS wurden Ablehnungen hauptsächlich durch formale Kriterien wie Übergewicht oder häufige Aufenthalte begründet, obwohl die Krankheitsaktivität in den meisten Fällen ebenfalls erhöht war.

In allen Schmerz-Trägergruppen zeigten sich starke Einschränkungen insbesondere in den Bereichen Beruf, Familie und Sexualleben. Schmerzmittel werden in allen Altersgruppen häufig verwendet, Biologika besonders häufig von 40 bis 59-Jährigen.

Auffallend ist, dass viele Anträge trotz deutlicher Krankheitslast abgelehnt oder nur eingeschränkt (ohne Heilstollentherapie) bewilligt wurden – ein Hinweis darauf, dass administrative Vorgaben über medizinische Einschätzungen dominieren können.

Die Umfrage unterstreicht die Notwendigkeit einer faireren und transparenteren Bewilligungspraxis, insbesondere bei Antragstellerinnen und Antragstellern mit mittlerer bis hoher Krankheitsaktivität. Ein verbesserter Zugang zu integrativen Therapien wie der Heilstollentherapie ist essenziell, um die Lebensqualität zu erhalten und die Arbeitsfähigkeit chronisch Erkrankter zu sichern.

Der Ergebnisbericht der Umfrage umfasst 51 Seiten (8 MB) und ist für alle Interessierten frei zum Herunterladen.

Ein riesiges Dankeschön an alle Mitglieder der Österreichischen Vereinigung Morbus Bechterew – dank Ihrer Stimme ist diese Umfrage lebendig geworden!

Projektleitung: Martina Neubauer, ÖVMB Vizepräsidentin